Die Renovierung und Sanierung der Friedhofskapelle in Windheim ist fast abgeschlossen. Einige kleinere Arbeiten müssen noch erledigt werden und sind für dieses Jahr eingeplant.
Das Ergebnis der Sanierung ist sehr positiv aufgenommen worden und die Kapelle erstrahlt in einem neuen Glanz. Das Kernstück bildet das Kreuz von dem Künstler Horst Bohatschek, das an der verputzten Frontwand der Kapelle angebracht worden ist.
Die Arbeiten rund um das Kreuz sind in einigen Bildern festgehalten worden.
Wir möchten uns noch mal bei allen bisherigen Spendern und Helfern bedanken, die zu der Renovierung der Kapelle beigetragen haben.
Das Presbyterium der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Windheim hat am 23.02.2021 die Neufassung der Friedhofsgebührensatzung vom 23.02.2021 beschlossen. Die Satzung wurde am 05. August 2021 durch die Ev. Kirche von Westfalen -Landeskirchenamt- kirchenaufsichtlich genehmigt. Für §§ 4-8 (Gebührentarif) wurde die Genehmigung befristet bis zum 31.August 2024 erteilt. Die staatsaufsichtliche Genehmigung durch die Bezirksregierung Detmold erfolgte am 10. August 2021.
Die Friedhofsgebührensatzung vom 23.02.2021 in vollem Wortlaut sowie die Bekanntmachungsanordnung vom 17. September 2021 sind vom 22. September 2021 an für die Dauer einer Woche in der Anschlagtafel der Friedhofsträgerin am Hilgenweg, 32469 Petershagen-Windheim (Friedhofskapelle) einzusehen.
Das Presbyterium beschließt am 02.07.2024 die Verlängerung der Friedhofsgebührensatzung vom 23.02.2021 für den Friedhof der Ev.-Luth,. Kirchengemeinde Windheim. Die Verlängerung wurde am 07. August 2024 durch die Ev. Kirche von Westfalen - Landeskirchenamt - kirchenaufsichtlich genehmigt. Für §§ 4-8 (Gebührentarif) wurde die Genehmigung befristet bis zum 31. August 2025 erteilt. Die staatsaufsichtliche Genehmigung durch die Bezirksregierung Detmold erfolgte am 15. August 2024.
Letzte Aktualisierung: 7. August 2024